Strom aus Erneuerbaren Energien

KaskadeMit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird das Ziel verfolgt, im Interesse des Umwelt- und Klimaschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, fossile Energieressourcen zu schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu fördern.

Erneuerbare Energien im Sinne des EEG sind Wasserkraft, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas.

Sie möchten Strom aus Erneuerbaren Energien in das Elektrizitätsverteilernetz der ENSO NETZ GmbH einspeisen?

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Antragstellung

 Formulare und Aufträge

Vergütungsvoraussetzungen

Nach § 16 EEG ist ENSO NETZ GmbH als Netzbetreiber verpflichtet, dem Anlagenbetreiber den aus deren Anlagen angebotenen EEG-Strom mindestens nach Maßgabe der §§ 18-33 EEG zu vergüten.

Die Prüfung der Vergütungsvoraussetzungen erfolgt auf der Grundlage des EEG. Der Anlagenbetreiber hat dazu entsprechende Nachweise vorzulegen, z. B. Nachweise der Anmeldungen in Anlageregistern, Umweltgutachten.

Umsetzung von § 6 EEG

Erzeugungsanlagen mit einer Leistung größer 100 Kilowatt müssen mit technischen oder betrieblichen Einrichtungen zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung und zur Abrufung der jeweiligen Ist-Einspeisung ausgestattet werden, auf die der Netzbetreiber zugreifen darf. Die "Technischen Mindestanforderungen der ENSO NETZ GmbH zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach §§ 6 und 11 EEG" sind Bestandteil der "Technischen Anschlussbedingungen Strom der ENSO NETZ GmbH".

Fragen zur technischen Umsetzung des Einspeisemanagements in Ihrer Erzeugungsanlage senden Sie bitten an folgende E-Mail-Adresse: paragraph6_eeg@enso.de.